Was ist ... ILEK?


Die Antragstellung
1 Kurzbeschreibung der Region
2
Anlass für die ILEK-Region „Ostfriesland-Mitte“
3
ILEK-Prozess
4
Projektentwicklung als Schlüssel zum Erfolg

Was ist ... ILEK?

Integriert

Ländlich

Entwicklung

Konzept

Die Antragstellung

Der Rahmen
des ILEK

Die Umsetzungs-
gemeinschaft

Inhalte und Themen

Die Presse über ILEK

Die Planungsbüros und ihre Partner

4.1 Anbindung an die A 31

Die ostfriesische Halbinsel ist durch ihre
periphere Lage abseits der großen Verkehrsströme in Deutschland gekennzeichnet. Erst seit dem Lückenschluß der A 31 im Dezember 2004 besteht eine durchgängige Autobahnverbindung zwischen Emden und dem Ruhrgebiet.

Durch diese Infrastrukturmaßnahme konnte die räumliche Randlage Ostfrieslands abgeschwächt werden; die Erreichbarkeit der ostfriesischen Halbinsel mit dem Kfz aus Richtung Süden wurde deutlich verbessert. Daneben konnten neue wirtschaftliche Impulse erzielt werden.

Ursprüngliche Planungen für eine Verlängerung der A 31 von Emden nach Norden und Aurich wurden wieder verworfen. Nunmehr ist vorgesehen,
das Mittelzentrum Aurich im Zusammenhang mit der geplanten Ortsumgehung über eine neue Trasse zum Autobahnzubringer Aurich-Riepe an die A 31 anzubinden.

Die neue Trasse zum Autobahnzubringer Aurich-Riepe (rot) soll das Mittelzentrum Aurich besser an die A 31 anbinden und die Ortsdurchfahrten entlang der L 1 (grün) entlasten.
Quelle: Ostfriesen-Zeitung.



zur Vergrößerung

Folgende Entwicklungsziele könnten im Zusammenhang mit der Anbindung Aurichs an die A 31 in einem ILEK-Prozess projektbezogen thematisiert werden:

• Verbesserung der
Erreichbarkeit des Mittelzentrums Aurich,
• Stärkung der
regionalen Wirtschaftskraft (Ems-Jade-Region),
• Unterstützung der Wachstumsregion Ems-Achse,
Wirtschafts- und Arbeitsplatzförderung,
Entlastung von Ortsdurchfahrten entlang der L 1,
• Steigerung der
Wohn- und Lebensqualität,
Koordination von Nutzungsansprüchen an die Fläche,
• „Neuentdeckung“ von
ländlichen Identitätsverlusten.

Im Rahmen des ILEK-Prozesses sollen insbesondere Ansatzpunkte für die flexibel einsetzbaren Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz, das die rechtliche Grundlage zur wirksamen Umsetzung der integrierten ländlichen Entwicklung bildet, herausgearbeitet werden.






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